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BVerfG, 14.07.1992 - 2 BvR 932/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Substantiierung der Grundrechtsverletzung im Abänderungsverfahren nach § 80 Abs. 7 VwGO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Arnsberg, 14.05.1992 - 7 L 1042/91
- BVerfG, 14.07.1992 - 2 BvR 932/92
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52
Gestapo
Auszug aus BVerfG, 14.07.1992 - 2 BvR 932/92
Aus dem Vorbringen des Beschwerdeführers ergibt sich nicht - wie nach § 92 BVerfGG erforderlich - mit hinreichender Deutlichkeit die Möglichkeit einer Verletzung seiner Grundrechte (vgl. BVerfGE 6, 132 [134]).
- VerfGH Berlin, 28.05.2004 - VerfGH 71/03 Der Streitgegenstand ist insoweit zwar derselbe wie im Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO, doch ist dem zusätzlich die Prüfung vorgeschaltet, ob die formellen Voraussetzungen gemäß § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO für eine Änderung gegeben sind und Anlass zu einer neuen Sachprüfung besteht (BVerfG, Beschluss vom 14. Juli 1992 - 2 BvR 932/92 -, veröffentlicht in Juris;… Kopp/ Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 13. Aufl. 2003, § 80 Rn. 191).